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1.     Allgemeines

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen hochdrei communications und dem Kunden geschlossen werden.

 

1.2 hochdrei communications bietet dem Kunden unter anderem Leistungen in den Bereichen Grafikdesign, Webdesign (einschließlich Wartung und Pflege), Fotografie, Videografie, Marketing, Beratung in diesen Bereichen und weitere Leistungen. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen hochdrei communications und dem Kunden.

 

1.3 hochdrei communications schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.

 

1.4 hochdrei communications ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. hochdrei communications bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für hochdrei communications ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

1.5 Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.

 

1.6 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt hochdrei communications – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

 

 

2.     Mitwirkungspflichten des Kunden

 

2.1    

Sofern der Kunde hochdrei communications Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass hochdrei communications von Rechtswegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem Kunden zu erbringen. hochdrei communications ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. hochdrei communications wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.

2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.

2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese hochdrei communications rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann hochdrei communications nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen. Leistet der Kunde jedoch wiederholt notwendige Zuarbeit nicht oder nicht fristgerecht, kann hochdrei communications vom Vertrag zurückzutreten, wenn hochdrei communications dies dem Kunden zuvor unter angemessener Fristsetzung angekündigt hat. Bereits erbrachte Leistungen / Zahlungen sind in diesem Fall an den Leistenden zurückzugewähren bzw. entsprechend zu vergüten.

2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.

 

2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist hochdrei communications gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.

Beide Projektpartner verpflichten sich zu einer Zusammenarbeit ohne größere zeitliche Lücken. wir sind nur dann zur Einhaltung vereinbarter Fristen verpflichtet, wenn die nötigen Informationen zur Zusammenarbeit (z. B. Website-Fragebogen, Korrekturen o. ä.) rechtzeitig bereitgestellt werden und das Projekt nicht verzögert wird.

 

2.6 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann hochdrei communications dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stelle

 

2.7 Korrekturrunden: 

Sollte der Kunde Korrekturwünsche haben, sollten diese bitte gesammelt innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung des Textes per E-Mail geschickt werden. Weitere Korrekturrunden sowie Korrekturen nach Ablauf der 14 Tage werden extra verrechnet.

 

3.     Vergütung

 

3.1 Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung: dies können entweder Pauschalbeträge sein oder Projekte welche im Stundensatz abgerechnet werden.

 

Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

 

3.2 Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert und/oder abbricht, wird er Hochdrei Communications alle angefallenen Kosten ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

 

3.3 Barauslagen und besondere Kosten, die Hochdrei Communications auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen z.B. außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- und Vervielfältigungskosten.

3.4 Der allgemeine Stundensatz beträgt 100,- EUR. Sollten Leistungen/Meetings ausserhalb der festgelegten Bürozeiten stattfinden, wird eine Überstundenpauschale von 25% des Stundensatzes zusätzlich verlangt, d.h. anstatt 100,- EUR pro Stunde liegt der Stundensatz dann bei 125,- EUR

3.5 Es werden Expresszuschläge berechnet wenn ein Auftrag aufgrund zeitlicher Dringlichkeit die vorgegebene 

Bearbeitungszeit unterschreitet. Folgende Bearbeitungszeiten sind definiert:

 

- Visitenkarten, Briefpapier, Rechnungsbogen, Aufkleber: mind. 2 Wochen -> Expresszuschlag: 100,- EUR

- Flyer, Grusskarten, Einladungskarten oder Ähnliches: mind. 3 Wochen -> Expresszuschlag: 150,- EUR

- Plakate, Roll-Ups, Banner, Bauzäune, grossflächige Werbung bis A0: mind. 3 Wochen -> Expresszuschlag: 150,- EUR

- Logodesign: mind. 4 Wochen -> Expresszuschlag: 200,- EUR
- Kleinere Messen, Mini Corporate Design, kleine Werbekampagne: mind. 6 Wochen -> Expresszuschlag: 350,- EUR 

- Große Messen, umfangreiches Corporate Design, umfangreiche Werbekampagne: mind. 8 Wochen 
   -> Expresszuschlag: 500,- EUR

 

 

4.      Nutzungsrecht

 

4.1 Sämtliche von Hochdrei Communications angefertigten Entwürfe, Zeichnungen. Druckvorlagen, Konzepte, Ideen etc. sind urheberrechtlich geschützte Werke. Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Hochdrei Communications weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden, jede teilweise oder vollständige Nachahmung ist unzulässig.

 

4.2 Die Entwurfstätigkeit und deren Vergütung ist mit keinerlei Übertragung von Nutzungsrechten verbunden. Hierfür bedarf es einer gesonderten Vereinbarung. Hochdrei Communications kann Entwürfe für weitere Interessenten uneingeschränkt verwenden.

4.3 Hochdrei Communications überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte der Designleistungen. Soweit nicht anders vereinbart, wird auf von Hochdrei Communications entwickelte Werke grundsätzlich das einfache Nutzungsrecht übertragen. Das bedeutet, daß der Auftraggeber die von Hochdrei Communications entwickelten Entwürfe im Sinne des Auftrages und ggf. erteilten Folgeaufträgen nutzen kann. Hochdrei Communications ist nicht verpflichtet offene Daten, Dateien oder Datenträger herauszugeben. Sollte dies gewünscht sein, so ist dies mit Hochdrei Communications gesondert zu vereinbaren (Exklusivrecht). Werden die Entwürfe außerhalb unseres Vertrages verwendet, z.B. eine andere Agentur/ein anderer Grafiker beauftragt, so treten wir mit einem Exklusivrecht auf die Entwürfe/Grafiken/Illustrationen/Fotografien das eingeschränkte Nutzungsrecht ab. Dies bedarf einer schriftlichen Einverständniserklärung und im Sinne des Auftraggebers der Bereitstellung der Daten in Form eines Datenträgers. Die Kosten für ein Exklusivrecht betragen die Vergütung der Gestaltungsleistung zzgl. 50%. Sollte vorher ein einfaches Nutzungrecht bestehen, räumen wir Ihnen mit Zahlung von 50% zu der bereits vergüteten Leistung, das Nutzungsrecht auch zu einem späteren Zeitpunkt ein.

 

4.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

4.5 Nach Beendigung eines Projektes, ist es hochdrei communications gestattet, das Projekt als Referenz auf der Webseite und den Social Media Kanälen auszuspielen. Sollte dies von Kundenseite her nicht gewünscht sein, liegt es in der Pflicht des Kunden, dies schriftlich an hochdrei communications mitzuteilen.

 

 

5.  Haftung

 

5.1 Hochdrei Communications haftet auf Schadenersatz und auf Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB (nachfolgend „Schadenersatz” genannt) wegen mangelhafter oder verspäteter Lieferung oder Leistung sowie wegen Verletzung sonstiger vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere aus unerlaubter Handlung, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

5.2 Der Schadenersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz solcher Schäden beschränkt, Hochdrei Communications bei Vertragsschluss aufgrund für Hochdrei Communications erkennbarer Umstände als mögliche Folge hätte voraussehen müssen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

 

5.3 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

5.4 Bei Druckerzeugnissen haftet Hochdrei Communications ab dem Zeitpunkt der Druckfreigabe durch den Kunden nicht mehr für eventuell auftretende Fehler in der Druckvorlage/Druckproduktion (Tippfehler, Zahlendreher, etc.).

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